Gebühren sind immer fällig

Einfach mal so Radio und Fernsehen abmelden, wenn man längere Zeit nicht da ist und die Rundfunkgebühren sparen - das geht nicht. Das Trierer Verwaltungsgericht entschied nun: Bezahlt werden muss auf jeden Fall.

Trier. (wie) Warum bezahlen, wenn man etwas gar nicht nutzt? Das dachte sich auch ein Mann aus Trier. Er wollte sein Radio und Fernsehen abmelden, weil er für einen Monat ins Ausland ging. Seine Wohnung stehe in dieser Zeit leer, die Geräte würden nicht genutzt, teilte er der für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständigen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) rechtzeitig mit. Doch der Mann hatte die Rechnung ohne die findigen Gebühreneintreiber gemacht. Der Südwestrundfunk (SWR); an dem in diesem Fall monatlich die fälligen 17,03 Euro fließen, lehnte die Abmeldung ab. Die Gebührenpflicht hänge nämlich nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte ab, sondern davon, ob sie überhaupt benutzt werden könnten. Und da die Geräte nun mal in der Wohnung des Mannes stünden, sei dies theoretisch der Fall. Gegen diese Begründung wehrte sich der Gebührenzahler und zog gegen den SWR vor Gericht. Das Trierer Verwaltungsgericht entschied nun: Der Mann kann seinen Rundfunkgeräte nicht abmelden, auch wenn er sie für längere Zeit gar nicht nutze. Die Richter gaben dem SWR Recht. Die Gebühren seien auch dann fällig, wenn die Geräte gar nicht genutzt werden, trotzdem seien sie ja empfangsbereit. Erst "wenn der Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen sei" dann müssten auch keine Gebühren mehr bezahlt werden, entschied die zweite Kammer des Trierer Gerichts. Das heiße allerdings nicht, stellten die Richter klar, dass, falls ein Rundfunkgerät kaputt und nicht mehr empfangsbereit sei, die Gebührenpflicht entfalle (Az.: 2 K932/07.TR). Kürzlich erst hatte das Mainzer Verwaltungsgericht ähnlich entschieden: Ein Geschäftsmann wurde dazu verdonnert, Rundfunkgebühren für ein seit sieben Jahren defektes Autoradio zu bezahlen.

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