Geldwerter Vorteil durch Firmenfitnessverträge

Berlin (dpa/tmn) · Die Gesundheit ihrer Mitarbeiter liegt manchen Chefs am Herzen. Daher schließen einige Unternehmen einen sogenannten Firmenfitnessvertrag mit einem Sportstudio ab. Aber Achtung: Möglicherweise werden Steuern und Abgaben fällig.

„Wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Firmenfitnessvertrages gar nichts oder weniger zahlt als andere Mitglieder, kann ein geldwerter Vorteil entstehen“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Bremen (Aktenzeichen: 1 K 150/09 (6)). „Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 Euro überschritten wird.“

Diese Grenze sollte daher immer im Blick behalten werden, insbesondere wenn noch weitere geldwerte Vorteile durch den Arbeitgeber gewährt werden. Denn der gesamte geldwerte Vorteil werde steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn der Betrag auch nur um einen Cent überschritten wird, warnt Käding. Vergleichsbasis zur Ermittlung des geldwerten Vorteils ist im Fall des Fitnessstudios der Betrag, den ein Privatkunde beim gleichen Anbieter zu zahlen hat. Abgezogen werden darf allerdings ein Abschlag von vier Prozent.

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