Gericht erklärt Pokergewinne für steuerpflichtig

Köln (dpa) · Das Glück ist mit den Tüchtigen - nach dieser Devise hat ein Gericht die Klage eines Pokerspielers abgewiesen, der seine Gewinne nicht versteuern wollte. Ist doch alles nur Glück, hatte er argumentiert. Aber das ist nach Meinung des Gerichts zu bescheiden.

 Pokergewinne können unter Umständen als gewerbliche Einkünfte gewertet werden, wie das Gerichtsurteil zeigt. Und dann wären sie zu versteuern. Foto: Franz-Peter Tschauner

Pokergewinne können unter Umständen als gewerbliche Einkünfte gewertet werden, wie das Gerichtsurteil zeigt. Und dann wären sie zu versteuern. Foto: Franz-Peter Tschauner

Ein erfolgreicher Pokerspieler muss seine Gewinne nach einem Gerichtsurteil versteuern. Die Gelder seien als gewerbliche Einkünfte zu betrachten, entschied das Finanzgericht Köln am Mittwoch (31. Oktober). „Wie heißt es so schön: Das Glück ist mit den Tüchtigen“, sagte die Vorsitzende Richterin Maria-Elisabeth Wetzels-Böhm. In dem Fall hatte der Pokerspieler Eddy Scharf gegen Steuerforderungen des Finanzamts geklagt. Er argumentierte, dass Poker ein Glücksspiel sei; Gewinne aus Glücksspielen sind steuerfrei. Das Gericht ließ Revision zum Bundesfinanzhof in München zu (Aktenzeichen 12 K 1136/11).

Nach der Entscheidung sagte Scharf, er stehe nun vor dem Ruin. Er habe beim Spielen mehr verloren als gewonnen. Dem Gericht zufolge hat Scharf dagegen Preisgelder im sechsstelliger Höhe eingestrichen. Scharf ist hauptberuflich Flugkapitän und betreibt das Pokerspiel nach eigenen Worten nur als eines von mehreren Hobbys. Er sei darin nicht besonders erfolgreich - mal verliere er, mal gewinne er. Schließlich könne er nicht beeinflussen, welche Karten er bekomme. Internationale Turniere würden immer wieder von Spielern gewonnen, die bis dahin völlig unbekannt gewesen seien. Wenn ihn das Finanzamt als „Star der Szene“ bezeichne, könne er darüber nur lachen.

Das Finanzamt Köln-Mitte verwies darauf, dass es beim Poker auch auf Geschick ankomme, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. Man müsse seine Gegner einschätzen können. Schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts sei der Typ des berufsmäßigen Pokerspielers bekannt. Darauf entgegnete Scharfs Anwalt Robert Kazemi: „Mag sein, nur waren das dann aller Wahrscheinlichkeit nach professionelle Falschspieler.“

Das Gericht bestritt in seiner Entscheidung nicht, dass Pokergewinne auch auf Zufallsergebnissen beruhen. Darauf komme es aber nicht an, wenn der Spieler wie in diesem Fall über einen längeren Zeitraum hinweg an namhaften Turnieren teilnehme. „Ihre Bescheidenheit ehrt Sie“, sagte Richterin Wetzels-Böhm zu Scharf. Allein die Tatsache, dass es beim Poker Turniere gebe und einzelne Spieler in der Szene sehr bekannt seien, deute aber schon darauf, dass es bei dem Spiel auch auf Können ankomme.

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