Geschenke vermeiden

Viele Bürger schieben ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder verzichten gleich ganz auf eine Abgabe - obwohl sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung (früher als Lohnsteuer-Jahresausgleich bekannt) für sie durchaus lohnen könnte. Darauf weist die Oberfinanzdirektion in Koblenz hin.

Koblenz. (red) Die Angst vor der Steuererklärung, so die Oberfinanzdirektion Koblenz, ist meist unbegründet, da sie für Arbeitnehmer in der Regel kein Buch mit sieben Siegeln ist. Informationen bieten die Service-Center in den Finanzämtern, Hilfe bei der konkreten Erstellung dagegen die Lohnsteuerhilfe-Vereine sowie Steuerberater.Sofern zusätzlich zum Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte erzielt werden, besteht in der Regel keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sodass darauf verzichtet werden kann. Das mag zwar der bequemste Weg sein, kann aber dazu führen, dass Geld verschenkt wird: Oftmals ergeben sich schon bei der Aufstellung von Werbungskosten, wie etwa Aufwendungen für den Weg zur Arbeit, nicht unerhebliche Erstattungsbeträge.Diese Erstattungsansprüche resultieren daraus, dass der vom Arbeitgeber ermittelte Lohnsteuerabzug sich nach dem Jahresarbeitslohn bemisst. Obwohl bei der Berechnung der Lohnsteuer eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen bereits berücksichtigt sind, ist die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer in der Regel etwas höher, als die nach Abzug weiterer Steuerermäßigungen tatsächlich anfallende Einkommensteuer. Informationen rund um die "Antragsveranlagung" sowie das Lohnsteuerermäßigungs-Verfahren sind über die Info-Hotline der Finanzämter 0180/3753400 und in allen Service-Centern der Finanzämter erhältlich.

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