Gewerbesteuer als Betriebsausgabe - Einspruch einlegen

Berlin (dpa/tmn) · Die Gewerbesteuer können Unternehmer momentan nicht absetzen - möglicherweise ändert sich das aber bald wieder. Deshalb rät der Steuerzahlerbund Unternehmern, Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einzulegen.

Unternehmer können Gewerbesteuer seit einer Gesetzesänderung 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Allerdings ist das nach Angaben des Bundes der Steuerzahler umstritten: Das Finanzgericht Hamburg habe Zweifel, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Die Frage sei daher jetzt beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: 1 R 21/12) anhängig.

„In Anbetracht des anhängigen Verfahrens ist gewerbesteuerzahlenden Unternehmern zu raten, Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einzulegen“, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Gleichzeitig sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Mit dieser Vorgehensweise werden die betreffenden Einkommensteuerbescheide offen gehalten und nicht bestandskräftig. „Das heißt, im Falle einer steuerzahlerfreundlichen Gerichtsentscheidung kann diese Entscheidung unproblematisch auf den eigenen Sachverhalt übertragen werden“, erläutert Käding.

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