Gewinn aus Goldverkauf kann steuerpflichtig sein

Berlin (dpa/tmn) · Gold kann gerade in Zeiten mit niedrigen Zinsen eine lohnende Anlage sein. Wer auf eine schnelle Rendite aus ist, muss aber die Spekulationsfrist von einem Jahr beachten.

Wird erworbenes Gold innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn verkauft, muss auf diesen Einkommensteuer gezahlt werden, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt. Auch der Verkauf von Barren und Münzen ist erst nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei.

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