Grenzgänger: Das ist Ihr Recht

Trier · Beim Dauerbrennerthema Steuern, Arbeits- und Familienrecht für Pendler gibt’s viele Fragen.

Trier Wie hoch und wie lange wird Krankengeld in Luxemburg gezahlt?Patrick Freichel, Gewerkschaftssekretär der Luxemburger Gewerkschaft OBG-L: Krankengeld wird in Luxemburg in gleicher Höhe wie das Arbeitsentgelt bezahlt. Es wird für maximal 52 Wochen innerhalb eines Referenzzeitraums von zwei Jahren gezahlt. Das heißt, dass die Krankengeldzahlung bis zu zwei Jahre rückwirkend mitberücksichtigt wird.Ich bin angestellt, nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich für ihn als Selbstständige arbeite. Ich möchte dies nicht. Was kann ich tun?Myléne Carbieler, Arbeitsrechtlerin in der Kanzlei Moyal und Simon, Luxemburg: Gegebenenfalls wird Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Aber beachten Sie, dass es kein Kündigungsgrund ist, wenn der Arbeitgeber möchte, dass Sie fortan als Selbstständige für ihn arbeiten. Fechten Sie das Kündigungsschreiben an. Alternativ können Sie eine einvernehmliche Lösung finden. Wenn Sie künftig für Ihren Arbeitgeber als Selbstständige arbeiten werden, ist es wichtig, dass Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, damit Sie etwa bei längerer Erkrankung Geld erhalten.Ich verdiene jährlich 40 000 Euro brutto in Luxemburg, mein Mann 20 000 Euro brutto in Deutschland. Wie viel werden wir netto durch die Steuerreform in Luxemburg im kommenden Jahr weniger haben?Stephan Wonnebauer, Anwalt in Trier und Luxemburg: Sie können mit rund 820 Euro netto weniger im kommenden Jahr rechnen.Mein Mann war Grenzgänger und hat Altersrente aus Luxemburg bezogen. Er ist verstorben. Wie wird meine Witwenrente versteuert?Wonnebauer: Im Jahr des Todes wird die Witwenrente in der Steuerklasse 1a abgerechnet, für drei Folgejahre können Sie die Steuerklasse 2 beantragen. Danach fallen Sie wieder in die 1a.Mein geschiedener Mann bezieht eine luxemburgische Rente. Ich habe wieder geheiratet. Habe ich dadurch meinen Anspruch auf den Versorgungsausgleich verloren?Stefan Schubert, Anwalt der Kanzlei Biesdorf, Kram & Partner, Trier: Nein, eine Wiederheirat hat keine Auswirkung auf den Versorgungsausgleich. Sie wirkt sich nur auf den Anspruch auf die Geschiedenen-Witwenrente aus, dieser fällt weg.Ich bin geschieden und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Luxemburg, Hat meine geschiedene Frau, die noch arbeitet, jetzt einen Anspruch darauf?Schubert: Nein, ein Anspruch auf Rente nach Scheidung besteht erst, wenn beide in Rente sind. Es könnte aber ein Anspruch auf Abfindung bestehen.

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