Große Wünsche, kleine Zinsen

Ein neues Auto oder das Heimkino für das Wohnzimmer: Größere Anschaffungen werden von vielen Verbrauchern per Ratenkredit finanziert. Derzeit sind die Zinsen niedrig - und Kredite im langfristigen Vergleich im Schnitt günstig zu haben. Verbraucherschützer mahnen jedoch in mehreren Punkten zur Vorsicht.

Berlin/Bremen. (dpa/tmn) Die Kreditrate muss jeden Monat problemlos zu stemmen sein, sonst geraten Kreditnehmer in die Miesen. Außerdem heißt es: Augen auf bei den Kosten! Eine Restschuldversicherung kann den Kredit zum Beispiel teurer machen, als oft angegeben ist.

Restschuldversicherungen sollen im Notfall - etwa Tod oder Arbeitsunfähigkeit - die Überschuldung des Kreditnehmers oder seiner Angehörigen verhindern, erklärt Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin. Zum Abschluss einer Restschuldversicherung besteht allerdings keine Verpflichtung.

Geschützt wird oft nur die Bank



Viele Kreditnehmer würden aber einfach nicht gefragt. Manche Banken zwängen dem Kunden förmlich eine Restschuldversicherung auf, so lautet die Erfahrung von Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. "Die Verträge sind so vorbereitet, dass sie die Versicherung enthalten. Und es entsteht der Eindruck, sie gehöre dazu." Die Kosten für den Risikoschutz führen dazu, dass die effektiven Kosten für den Kredit am Ende bei 20, 30 Prozent oder noch höher liegen. Gesetzlich sei dieses Thema bisher noch nicht angegangen worden.

Betroffen seien vor allem Menschen, die froh sind, dass sie überhaupt irgendwo einen Kredit bekommen. Simone Herbst von der FMH Finanzberatung in Frankfurt rät dazu, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Wer unterschreibt, kann widerrufen. Innerhalb von vier Wochen kann die Restschuldpolice trotz unterschriebenen Vertrags wieder gekündigt werden. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Versicherung mangelhaft ist: Häufig zahle der Kunde bis zu 1000 Euro für eine Risikoabsicherung, die oft erst nach sechs Monaten beginnt, dann die ersten drei Monate keine Leistung erbringt und im Fall von Arbeitslosigkeit zum Beispiel maximal für zwölf Monate die Ratenzahlung übernimmt, sagt Herbst. "Geschützt wird dabei nur die Bank - und sie bekommt dafür noch eine satte Provision."

Andere Policen sind sinnvoller - und bei vielen auch schon vorhanden. Jeder Erwachsene sollte eine Risikolebensversicherung über mindestens 50 000 Euro haben, sagt Herbst. Die koste monatlich rund sechs Euro und erspare die Restschuldversicherung.

Aber nicht nur die Kosten des Kredits - sie sind dem effektiven Jahreszins zu entnehmen - sind zu beachten. Vor Vertragsabschluss sollten Darlehensnehmer auch durchrechnen, ob sie die monatliche Belastung tragen können, rät Gottschalk. "Selbst eine Null-Prozent-Finanzierung bringt nichts, wenn der Betroffene die monatlichen Raten nicht bedienen kann."

Vertraglich geregelt wird beim Kredit auch, wann getilgt wird. Wer vorzeitig tilgen will, muss unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Aus Kundensicht sei es also von Vorteil zu wissen, ob Sondertilgungen oder die jederzeitige Rückzahlung ohne Gebühren möglich sind, ergänzt Herbst. Manche Institute böten das an, andere nicht. Wichtig sei auch, ob Gebühren anfallen, wenn die Laufzeit verkürzt oder verlängert werden soll.

Die Kreditlaufzeit sollte grundsätzlich nicht länger sein als die Nutzungsdauer des finanzierten Gegenstands. Daher sei es wenig sinnvoll, einen Kredit aufzunehmen, um in den Urlaub zu fahren. Denn die "Nutzungsdauer" ist beim Urlaub sehr kurz, sagt Herbst. Üblicherweise werden Autos, Motorräder oder Wohnmobile, Möbel oder Küchen mit einem Ratenkredit finanziert, zählt Roth auf.

Für langfristige Investitionen - die Finanzierung einer Renovierung oder eines Anbaus — biete sich dagegen ein Wohnungsbaukredit an.

extra Neue Verbraucherkreditrichtlinie: Die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Abschluss von Verbraucherkrediten soll Darlehensnehmer vom 11. Juni an bei der Restschuldversicherung besserstellen. Künftig soll es eine Beweislast umkehr beim Abschluss geben. Bislang müsse der Verbraucher beweisen, dass er verpflichtet war, mit dem Kredit auch die Versicherung abzuschließen, erläutert Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale-Bundesverband in Berlin. "Die Anbieter haben sich immer damit herausgeredet, dass es die eigene Entscheidung des Kreditnehmers war." Kunden würden das anders erleben. Und im Vertrag steht häufig etwas anderes, als das, "was im Gespräch läuft". Künftig liegt die Beweispflicht bei der Bank.

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