Hat der Fahrraddynamo bald ausgedreht?

Berlin · Radfahren wird immer beliebter. Was viele Radler jedoch nicht wissen: In Deutschland besteht eine Dynamopflicht. Nach TV-Informationen erwägt das Bundesverkehrsministerium jetzt aber, die aus den 70er Jahren stammende Vorschrift abzuschaffen.

Berlin. Wer an seinem Fahrrad ein batteriebetriebenes Anstecklicht verwendet und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. Das ist in Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt (siehe Extra). Schon im Anfang des Jahres in Kraft getretenen "Nationalen Radverkehrsplan 2020" heißt es, dass die Vorschriften für Fahrräder insbesondere im Hinblick auf die Beleuchtung "an den Stand der Technik" angepasst werden sollen.
Der hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Leicht handhabbare Batterieleuchten gibt es in allen Formen und Größen. Eine Sprecherin von Minister Peter Ramsauer (CSU) bestätigte dem Trierischen Volksfreund, dass derzeit eine Änderung der "lichttechnischen Vorschriften" in der StVZO erarbeitet werde, die "mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt".
Entscheidung fällt im Frühjahr


Im Klartext: Auch die Freigabe von Batterielampen anstelle eines Dynamos wird erwogen. Im Frühjahr will das Ministerium endgültig über ein Ende der Zwangsnutzung entscheiden. Derzeit seien die Beratungen in den entsprechenden Fachgremien noch nicht abgeschlossen, heißt es.
Dessen ungeachtet beschäftigte das Thema in der Vergangenheit schon den Bundesrat. Anfang Dezember beriet auch der CDU-Parteitag darüber, weil sich die Junge Union für die Abschaffung der Dynamopflicht starkgemacht hatte. Der Antrag wurde zur Beratung an die Unions-Bundestagsfraktion überwiesen.
Unumstritten ist eine solche Maßnahme nicht: So warnen Verkehrsexperten in einer internen Stellungnahme an das Ministerium vor den Folgen für die Verkehrssicherheit. Ganz praktisch heißt es in einem Papier, das dem Trierischen Volksfreund vorliegt: "Welcher Schüler würde schon absteigen und sein Rad schieben, weil die Akkus seines Scheinwerfers entladen sind?" Darüber hin-aus habe die inzwischen weitverbreitete Technik mit Nabendynamo und Standlichtfunktion große Fortschritte gemacht. In der Diskussion ist nun, zumindest für Kinderfahrräder die Dynamopflicht beizubehalten. Denn Kinder würden schneller vergessen, das Batterielicht ans Fahrrad zu stecken.
Extra

Gemäß Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrräder ein Licht, das von einem Dynamo angetrieben wird. Außerdem muss das Licht durchgehend leuchten und darf nicht blinken, was viele Radfahrer aber als sicherer empfinden. Auch darüber wird im Ministerium derzeit beraten. Rennräder, die nicht mehr als elf Kilo schwer sind, dürfen hingegen mit batteriebetriebenem Front- und Rücklicht gefahren werden. Für die modernen Mountainbikes oder individuell gebaute Räder gilt das wiederum (noch) nicht. Sie gab es noch gar nicht, als die Vorschrift in den 1970ern erlassen wurde. has

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