Herkunft ist noch kein Qualitätsmerkmal

Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale-Bundesverband.

Mainz. (red) Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, ist nicht einmal bei den öffentlich mitfinanzierten Landesprogrammen die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt. "In Schleswig-Holstein und Thüringen etwa müssen verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen", erläutert Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit gibt es 14 Länderzeichen in zehn Bundesländern, wobei die Zeichen in Brandenburg und Sachsen de facto nicht mehr genutzt werden. Oftmals werden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie selten zusätzliche Qualitäten bieten. Meist wird nur der Standard erfüllt. Aber auch bei der Kernaussage der Zeichen, der Herkunft, ist die Aussagekraft oftmals beschränkt, wie die Beispiele aus Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen. Auch fehlen, wie etwa in Hessen, oftmals eindeutige Angaben zu den Herkunftsanforderungen. Zudem sind die Kontrollen und Sanktionen sehr unterschiedlich geregelt und werden den Anforderungen einer unabhängigen Kontrolle häufig nicht gerecht.

Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts von Mai 2010 achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft. Häufig müssen sie für diese Produkte mehr bezahlen. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden, fordern Verbraucherzentralen einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln.

Internet: Positionspapier der Verbraucherzentralen zur verbrauchergerechten Kennzeichnung regionaler Lebensmittel unter www.vz-rlp.de/regionalkennzeichnung

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