Herrchen zahlt für Hundehaufen

Berlin · Berlin (dpa) Hundehalter sind für ihre Tiere verantwortlich - und für deren Hinterlassenschaften. Wer seine Hunde frei laufen lässt, nimmt in Kauf, dass sie ihre Notdurft auf fremden Grundstücken verrichten.

Und deshalb muss der Halter auch für die Beseitigung der Hundehaufen aufkommen, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 35 O 251/16), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum berichtet. In dem Fall hatte ein ehemaliger Mieter seine Hunde nicht angeleint auf einer Grünfläche herumlaufen lassen. Auch hatte er Hundehaare dort entsorgt. Die Grundstückseigentümerin forderte den Mann auf, dies zu unterlassen. Außerdem sollte er die Kosten für die Beseitigung des Hundehaufen übernehmen. Das Landgericht gab der Eigentümerin recht. Der Beklagte sei als Störer anzusehen, weil er fremdes Eigentum beeinträchtigt habe.

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