Heute an morgen denken

Das gesetzliche Rentenalter ist von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Welche Auswirkungen die neue Regelung auf jeden Einzelnen hat, darüber informierten am Mittwochabend drei Experten der Deutschen Rentenversicherung aus Trier die TV-Leser am Telefon.

Trier. (kat) Unter anderem interessierte die Anrufer, wann man ohne Abschlag in Rente gehen kann. Auch die Anzahl der Versicherungsjahre, die man benötigt, um in Rente gehen zu können, war ein Thema. Im Folgenden die Antworten auf diese und andere Fragen: Ich bin im Januar 1950 geboren und wohne in Trier. 204 Monate habe ich in Deutschland gearbeitet, 308 Monate in Luxemburg. Kann ich ab dem 1. Januar 2008 Altersrente in Luxemburg beantragen?Heinz Leisen, Leiter der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier: Ja, das können Sie, weil Sie älter als 57 Jahre sind und insgesamt mehr als 40 Jahre gearbeitet haben. Die Deutsche Altersrente für die Zeit, die Sie in Deutschland gearbeitet haben, bekommen Sie frühestens ab dem 1. Februar 2013 mit einem Abschlag von 7,2 Prozent, wenn Sie sich bis dahin in Deutschland laufend arbeitslos gemeldet haben, ohne Leistungen zu erhalten. Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden, dann bekommen Sie in Deutschland eine Rente mit einem Abschlag von 8,4 Prozent.Altersrente für Frauen ab 15 Beitragsjahren

Wann kann ich, Jahrgang 1951, in Rente gehen, ohne eine Kürzung zu bekommen?Elisabeth Hermes, Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier: Sie können die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen. Die gilt für Frauen, die bis zum 31. Dezember 1951 geboren sind. Vorausgesetzt, es liegen 15 Jahre Beitragszeit vor, und Sie haben nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre gearbeitet. Dann können Sie mit 65 Jahren eine Rente ohne Kürzung bekommen. Sie sind demnach von der Anhebung der Altersgrenze nicht betroffen. Ich bin 55 Jahre alt und kann 35 Versicherungsjahre nachweisen. Wann kann ich in Rente gehen?Uta Nawroth, Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier: Frühestmöglich, wenn Sie gesund bleiben und keine Schwerbehinderung vorliegt, können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Dann allerdings mit Kürzung. Ohne Rentenkürzung können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen, vorausgesetzt, es liegen bis dahin 45 Beitragsjahre vor.Keine vorzeitige Rente mit Abschlägen

Ab wann kann man nach dem neuen Recht ohne Abschlag in Rente gehen?Heinz Leisen: Ab dem Jahrgang 1947 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Vorausgesetzt, es liegen 45 Jahre an Pflichtbeiträgen und Ersatzzeiten ohne Beitragszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe und ohne Kalendermonate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting vor. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Rentenabschlägen ist nicht möglich.

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