Hier gibt es Geld vom Finanzamt zurück

Bevor es zu den Steuergeschenken der Bundesregierung kommt, müssen die Bürger zunächst die Steuererklärung für 2009 abgeben. Aber auch dort warten für die Steuerzahler einige wichtige Änderungen.

Trier. "Wer gegen Jahresende seine Steuererklärung für 2009 vorbereitet, sollte zum eigenen Vorteil einige Neuerungen beachten", sagt die Pressesprecherin des Finanzamtes Trier, Julia Köster, dem TV. Die Experten vom Finanzamt haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Grundfreibetrag: Anfang 2009 erfolgte eine Anhebung des Grundfreibetrags um 170 Euro auf 7834 Euro. Zur gezielten Entlastung der unteren Einkommen wurde vom 1. Januar an neben der Anhebung des Grundfreibetrags noch der Eingangssteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt.

Kindergeld und -freibetrag: Eltern erhalten seit Januar für das erste und das zweite Kind je 164 Euro im Monat, zehn Euro mehr als bisher. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind um 16 auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für jedes Kind von 3648 auf 3840 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gilt somit ab 2009 ein Freibetrag von insgesamt 6024 (bisher 5808) Euro für jedes Kind.

Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch, ob dem Steuerzahler der Freibetrag oder das Kindergeld mehr bringt.

Handwerkerleistungen: Wer sein Haus oder seine Wohnung - egal ob gemietet oder Eigentum von Handwerkern in Stand setzen oder modernisieren lässt, kann in diesem Jahr Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen, statt wie bisher nur 3000 Euro. Von den 6000 Euro sind 20 Prozent direkt von der Steuerschuld absetzbar. Die Steuerschuld verringert sich also um maximal 1200 Euro.

Wichtig: Allerdings berücksichtigen die Finanzämter nur den Arbeitslohn des Handwerkers. Materialkosten sind nicht absetzbar. Jeder sollte überprüfen, ob der Arbeitslohn in der Handwerkerrechnung gesondert ausgewiesen ist. Und: Barzahlungen an die Handwerker werden nicht akzeptiert, da diese Steuererleichterung der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient. Rechnung und Überweisungsbeleg oder Kontoauszug müssen vorliegen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Zu den diesen Dienstleistungen zählen etwa unter anderem die Reinigung der Wohnung, die Pflege von Angehörigen und Gartenarbeiten wie Rasenmähen und Heckeschneiden. Ab 2009 sind generell Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 20 000 Euro zu 20 Prozent absetzbar. Die Steuerersparnis beträgt somit maximal 4000 Euro.

Wichtig: Auch hier gilt: Das Finanzamt kann als Belege Rechnung, Überweisungsbeleg oder Kontoauszug verlangen.

Abgeltungssteuer: Für 2009 gilt die pauschale Besteuerung der Kapitalerträge. Banken behalten von Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinnen pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Die Steuer wird aber nur dann fällig, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete überstiegen wird und der Bank keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Durch dieses neue Verfahren ist die Steuerschuld auf Kapitalerträge mit 25 Prozent abgegolten, selbst wenn der individuelle Steuersatz höher liegt.

Wichtig: Wer einen niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent hat, zahlt auch nur diesen niedrigeren Steuersatz auf seine Kapitalerträge. Er kann in seiner Steuererklärung beantragen, die Differenz erstattet zu bekommen. extra Der Solidaritätszuschlag wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Steuerzahler können unter Umständen rückwirkend für 2007 und 2008 vom Urteil zum Soli-Zuschlag profitieren, falls das Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiert. Aber für die meisten Bürger dürfte dies zu spät kommen. Die Vorläufigkeit muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beantragt werden. Wer seine Erklärung zum Stichtag 31. Mai abgegeben hat, geht leer aus. Bei allen neuen Bescheiden ist Einspruch nicht erforderlich, weil er automatisch einen Vorläufigkeitsvermerk enthält.

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