Hochwasserschäden als außergewöhnliche Belastungen absetzen

Berlin (dpa/tmn) · Steht das Haus unter Wasser, wird es für Hausbesitzer oft richtig teuer. Kosten für die Beseitigung von Hochwasserschäden lassen sich mindern, indem man sie von der Steuer absetzt. Immer geht das allerdings nicht.

Hochwasserschäden sind für Hauseigentümer nicht nur ärgerlich. Sie zu beseitigen, kann auch teuer werden. „War der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht möglich, greift einem der Fiskus unter die Arme“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Die Kosten für die Wiederbeschaffung existenziell notwendiger Gegenstände wie Hausrat oder Bekleidung könnten in diesem Fall beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Anerkannt werden die Aufwendungen aber nur, wenn sie über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Außerdem muss es sich um größere Aufwendungen und um einen Einzelfall handeln, erklärt Käding. Der Schaden sollte zudem repariert worden sein, eine Rechnung vorliegen und auf Nachfrage nachgereicht werden können.

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