Hohe Gebühren für P-Konto - Kunden sollten Auszüge aufheben

Düsseldorf (dpa/tmn) · Auf Pfändungsschutzkonten ist ein Grundfreibetrag automatisch vor einer Pfändung geschützt. Doch viele Banken verlangen für das Spezialkonto hohe Gebühren. Der Bundesgerichtshof könnte den Preisaufschlag demnächst kippen.

Pfändungsschutzkonten sind häufig teuer. Denn viele Banken verlangten für das sogenannte P-Konto höhere Gebühren als für ein normales Girokonto, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Diese Praxis sei allerdings rechtlich umstritten. Voraussichtlich im November wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu den Gebühren für P-Konten eine Grundsatzentscheidung fällen. Kunden sollten die höheren Kosten daher dokumentieren, die ihnen durch die Umstellung auf ein P-Konto entstanden sind.

Dazu sollten sie die Kontoauszüge aufbewahren. Mindestens ein Auszug vor und einer nach der Umstellung des Kontos sollte vorhanden sein, empfehlen die Verbraucherschützer. Alternativ könne die Umstellungsvereinbarung aufbewahrt werden, aus der sich der neue Preis für das P-Konto ergibt. Mit dieser Dokumentation könnten Kunden nach der BGH-Entscheidung möglicherweise bald zu hohe Gebühren zurückverlangen.

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