Hund nach der Scheidung zu Herrchen oder Frauchen?

Kiel (dpa/lno) · Bei einer Scheidung muss über das Sorgerecht für die Kinder entschieden werden - aber was passiert, wenn es um Hunde geht: Wie wird entschieden, ob der Vierbeiner zu Herrchen oder Frauchen kommt?

Bis hinauf ans Oberlandesgericht Schleswig-Holstein haben sich geschiedene Eheleute um eine Basset-Hündin gestritten, die beide für sich beanspruchten. Die Richter sprachen schließlich die Hündin dem geschiedenen Ehemann zu, während ein Boxer-Rüde und ein Cocker Spaniel bei der Frau bleiben sollen. Keiner habe sein alleiniges Eigentum an der Basset-Hündin beweisen können, teilte das Gericht am Dienstag weiter mit. Zwar habe die Frau das Tier als Welpen gekauft, aber der Mann ging mit der Hündin spazieren, hatte die Versicherung für sie abgeschlossen, zahlte die Hundesteuer und fütterte die Hunde.

Die Übereignung der Hündin auf den Mann entspreche der Billigkeit, sei also gerecht, gab das Gericht an. Es bestätigte eine Entscheidung, die das Familiengericht in erster Instanz getroffen hatte. Bei einer Scheidung werde der Hund als gemeinsames Eigentum der Streitenden gerechnet und nach den Regeln über die Verteilung von „Haushaltsgegenständen“ aufgeteilt, hieß es. Der Cocker Spaniel bleibt bei der Frau, weil sie in dem Fall Alleineigentümerin ist. Den Boxer behält sie auch, weil der Mann diesem Hund in seiner kleinen Wohnung nicht den Freiraum bieten kann, den er auf dem großen Grundstück der Frau hat.

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