Hund ohne Herrchen: Zugelaufene Tiere nicht einfach behalten

Bonn (dpa/tmn) · Einen zugelaufenen oder ausgesetzten Hund dürfen Finder nicht einfach mit nach Hause nehmen. Stattdessen sollten sie das Tier der Polizei oder dem Tierheim melden. Erst wenn der Vierbeiner tatsächlich niemandem gehört, kann er aufgenommen werden.

Immer wieder büchsen Hunde von zu Hause aus. Oder der lästig gewordene Vierbeiner wird von seinem Besitzer ausgesetzt. Damit das Tier möglichst schnell in fürsorgliche Hände kommt, sollten Finder sofort die Polizei, das Ordnungsamt oder das örtliche Tierheim anrufen. Denn laut Gesetz gilt das Tier als Fundsache und muss gemeldet werden.

Entdecken Spaziergänger einen freilaufenden Hund auf der Straße ohne Herrchen, wissen viele nicht, wie sie reagieren sollen. „Wer einen offensichtlich herrenlosen Hund herumstreunen sieht, sollte ihn erst mal eine Weile beobachten, um das Tier besser einschätzen zu können“, rät Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn.

Es komme außerdem darauf an, wie gut sich der Finder mit Hunden auskenne, sagt Veterinärin Christine Esch, die für die Tierrechtsorganisation PETA im baden-württembergischen Gerlingen arbeitet. „Wer mit der Kommunikation zwischen Hund und Mensch vertraut ist und auf wen das Tier zutraulich wirkt, der kann es beruhigen und am besten festhalten und anleinen.“ Esch rät weiter, nachzusehen, ob Name und Telefonnummer des Halters am Geschirr vermerkt sind. Sollte das nicht der Fall sein und nach etwa einer halben Stunde immer noch kein dazugehöriges Herrchen auftauchen, müsse die Polizei oder das örtliche Tierheim verständigt werden.

Dabei zeigen Hunde, die ohne Herrchen unterwegs sind, unterschiedliche Verhaltensweisen. „Manche Hunde sind sehr verschreckt und schauen sich immer wieder nach allen Seiten um. Andere marschieren selbstsicher durch die Gegend oder gehen mit der Nase auf dem Boden auf Jagd“, erklärt Dudla. „Ein Hund, der erst vor kurzem entlaufen ist, kann allerdings relativ unauffällig wirken. Deshalb ist es immer angebracht, sich zu vergewissern, ob der Halter in der Nähe ist.“

Oft entschließen sich tierliebe Menschen dazu, den Hund mit nach Hause zu nehmen. Das sei keine gute Idee, sagt Dudla. „Das Tier untersteht dem Fundrecht. Deshalb muss auf jeden Fall eine Behörde benachrichtigt werden - entweder Polizei oder Ordnungsamt. Wird der Vorfall dem Tierheim gemeldet, werden die Mitarbeiter dort Meldung machen.“

Weitere Gründe sprechen dagegen, den Hund mitzunehmen. „Zwar werden in Deutschland viele Hunde von gewissenlosen Haltern ausgesetzt, doch gehen tatsächlich auch immer wieder Vierbeiner verloren oder machen auf eigene Faust einen Spaziergang“, sagt Esch. Für deren Halter sei es wichtig, dass ihr Hund im Tierheim aufgenommen wird, damit sie ihn dort wiederfinden. „Wer sein Tier vermisst, ruft meistens zuerst im Tierheim an.“

Dort sei der Hund außerdem vorerst gut aufgehoben, sagt Esch. In dem Asyl auf Zeit komme er erst einmal in Quarantäne, werde tierärztlich untersucht und versorgt. „Außerdem überprüfen die Mitarbeiter, ob er gechippt und registriert ist. Wenn ja, kann so die Familie des Hundes ermittelt werden“, sagt Beate Kaminski vom Tierschutzverein für Berlin. Wenn sich kein Halter meldet, wird das Tier nach einer gewissen Zeit zur Vermittlung freigegeben.

Wenn sich herausstellt, dass das Fundtier tatsächlich nicht vermisst wird, könne das Tierheim bei der Vermittlung den Finder bevorzugen. Wichtig sei aber in erster Linie das Wohl des Tieres. „Daher sollten tierliebe Finder nicht unüberlegt reagieren, sondern in Ruhe überdenken, ob sie dem Hund langfristig ein gutes Zuhause bieten können und die räumlichen, zeitlichen und finanziellen Mittel dafür haben.“

Finder können mithelfen, den eigentlichen Halter zu suchen. „Man sieht ja immer die Zettel, mit denen Menschen nach ihrem vermissten Liebling suchen. Der Finder kann die Umgebung, in der er das Tier aufgegriffen hat, nach solchen Suchmeldungen ablaufen“, sagt Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund. Hilfreich sei auch, solche Zettel selbst aufzuhängen, mit einem Foto und zusätzlichen Angaben zum Aussehen des Tieres. Auf den Zetteln sollte außerdem die Telefonnummer des Finders stehen, damit sich der Halter so schnell wie möglich melden kann

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort