"Ich bestimme hiermit, für den Fall, dass ..."

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Kann ich sie gemeinsam mit meinem Mann machen? Zwei von vielen Fragen unserer Leser. Experten standen zwei Stunden lang Rede und Antwort.

Trier. (kat) Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Rechtsanwalt Felix Orlowski von der Kanzlei Bomm-Schatz aus Trier: In einer Patientenverfügung wird geregelt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Empfohlen wird neben einer Eingangsformel, dass in der Willensbekundung Situationen, für die die Verfügung gelten soll, und Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen enthalten sind. Was will ich, was will ich nicht? Wichtig sind Datum und Unterschrift. Ratsam ist auch, Angaben zu den eigenen Wertvorstellungen zu machen.

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Gibt es Vordrucke?

Rechtsanwalt Norbert Gronz aus Trier: Es gibt eine Vielzahl verschiedener Muster für Patientenverfügungen. Eine Sammlung hat das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum zusammengestellt. Unter www.medizinethik.de/verfuegungen.htm können die Muster angesehen werden.

Und unter der Adresse www.bmj.bund.de gibt es eine Broschüre zum Thema "Patientenverfügung", die neben vielfältigen Informationen auch Textbausteine für eine schriftliche Verfügung enthält.

Kann ich eine Patientenverfügung auch mündlich machen?

Felix Orlowski: Am 1. September tritt ein Gesetz in Kraft, das die Schriftform vorsieht.

Kann ich die Patientenverfügung gemeinsam mit meinem Mann machen?

Norbert Gronz: Nein, eine Patientenverfügung macht jeder für sich.

Wo sollte man die Patientenverfügung aufbewahren? Ich dachte an den Safe.

Norbert Gronz: Nein, auf keinen Fall im Safe. Sie sollte dort aufbewahrt werden, wo sie jederzeit zugänglich ist. Etwa im Nachttisch. Ratsam ist, eine Karte in Visitenkartengröße mit dem Hinweis, wo die Patientenverfügung zu finden ist, im Portemonnaie mitzuführen.

Geben Sie nahen Angehörigen, Bevollmächtigten und Ihrem Arzt eine Kopie!

Wird ein Notar gebraucht?

Norbert Gronz: Nein, ein Notar ist nicht notwendig. Sinnvoll ist es, im Vorfeld mit dem Hausarzt über die Verfügung zu sprechen.

Gilt die Patientenverfügung bis zum Tod?

Eine Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre überdacht werden. Was damals für Sie gültig war, muss heute nicht mehr stimmen. Wenn sich nichts verändert hat, reichen neues Datum plus Unterschrift.

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