Ihr Blätter, wollt ihr tanzen

Der Herbst steht vor der Tür. Ein Streitpunkt ist in diesen Monaten nicht selten die Laubentsorgung.

Dabei gehört die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers oder Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür eigentlich die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter, teilt der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland mit. So seien neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.
Vermieter können diese Arbeiten laut dem Verband zwar grundsätzlich - durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung - dem Mieter aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt, ihn notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleister für die Räumung beauftragen.
Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand des VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland, sagt: "Die Laubentsorgung muss zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird." Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen 6.30 und 21 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Kommt es durch nasses Laub zum Sturz, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten.
Aber auch Fußgänger haben sich bei herbstlicher Witterung vorsichtig zu verhalten. Doch wohin mit dem Laub? In der Regel bieten Städte und Gemeinden gegen Gebühr Laubsäcke an, die von der Müllabfuhr mitgenommen werden. Verbrennen oder entsorgen im Wald ist in den meisten Kommunen jedoch nicht zulässig.
Bei Fragen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland unter Telefon 0621-5610638 zur Verfügung.
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