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Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Kreditnehmer ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten zurückfordern - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 entschieden. "Doch weil alle zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31. Dezember 2014 verjähren, müssen sich die Bankkunden sputen und bis Jahresende aktiv werden", darauf weist die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Josephine Holzhäuser, hin.

 Finanzexpertin Josephine Holzhäuser. Foto: privat

Finanzexpertin Josephine Holzhäuser. Foto: privat

Ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse genügt allerdings nicht, um die Verjährungsfalle zu umgehen. Sollte das Kreditinstitut die Forderung ablehnen oder auch gar nicht auf das Schreiben reagieren, müssen Betroffene weitere Schritte in die Wege leiten. Die Verjährung bei abgelehnten Forderungen kann nur durch eine Klage oder gegebenenfalls durch die Einschaltung des zuständigen Ombudsmannes gehemmt werden. Betroffene Kunden sollten daher umgehend fachkundigen Rat einholen und prüfen lassen, wann eigene Ansprüche verjähren und welche Maßnahmen eventuell von ihrer Seite noch einzuleiten sind, um der drohenden Verjährung zu entgehen. "Denn auch nach wie vor sind sich die Kreditinstitute für keine Ausrede zu schade, um Rückforderungsansprüche abzuwimmeln", kritisiert Holzhäuser. Was von den verschiedenen Argumenten der Geldinstitute zu halten ist und wie abgewiesene Kunden darauf richtig reagieren - das hat die Verbraucherzentrale auch in einer Übersicht unter <%LINK auto="true" href="http://www.vz-rlp.de/faq-kreditbearbeitungsgebuehren" class="more" text="www.vz-rlp.de/faq-kreditbearbeitungsgebuehren"%> zusammengefasst. Einen Musterbrief und weitere Informationen gibt es unter <%LINK auto="true" href="http://www.vz-rlp.de/bearbeitungsentgelte" class="more" text="www.vz-rlp.de/bearbeitungsentgelte"%>. <%LINK auto="true" href="http://www.verbraucherzentrale.de" class="more" text="www.verbraucherzentrale.de"%>. Die Beratungsstelle Trier der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist in der Fleischstraße 77, telefonisch erreichbar unter 0651/48802 oder per Mail unter vb-tr@vz-rlp.de

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