ihr gutes recht

Dass es auch für Radfahrer richtig teuer werden kann, wenn die Verkehrsregeln nicht beachtet werden, zeigt folgender Fall: Mit 1,72 Promille fährt ein betrunkener Mann mit dem Fahrrad auf einem Gehweg eine Frau an und verletzt sie. Der Mann begeht Unfallflucht und verlässt die Unfallstelle, ohne das Eintreffen der Polizei abzuwarten.

 Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich. Foto: privat

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Der Strafrichter beim Amtsgericht verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 20 bis 30 Tagessätzen. Er hat sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verkehrsunfallflucht strafbar gemacht (§§ 229, 315c, 142 StGB). Zum Nachweis seiner Fahreignung fordert die Straßenverkehrsbehörde von dem Mann ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Da der Mann den Nachweis nicht erbringen kann, entzieht die Behörde ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Die verletzte Frau meldet Schadenersatzansprüche an, und ihre Krankenkasse verlangt die Erstattung der Heilbehandlungsmethoden. Der Mann, der nicht haftpflichtversichert ist, muss alles aus eigener Tasche bezahlen. Hätte er alle Verkehrsregeln beachtet, wäre ihm dies erspart geblieben. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55. red

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