ihr gutes recht

Wer durch Gesetz oder Testament Erbe wird, den überfällt sein Schicksal, ohne dass er einen Finger rührt. Nach dem letzten Atemzug des Verstorbenen ist der Erbe mit allen Rechten und Pflichten an dessen Stelle getreten.

 Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp & Frischbier, Wittlich. Foto: privat

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Dabei kann es eben auch passieren, dass die Schulden des Verstorbenen höher waren als das Vermögen. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet zu erben. Kennt der Erbe die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Verstorbenen, dann bleibt es ihm unbenommen, die Erbschaft auszuschlagen. Er entledigt sich damit sozusagen nachträglich der lästigen Erbschaft. Für diese Ausschlagung hat er nur sechs Wochen Zeit und diese Frist kann nicht verlängert werden. Bis dahin muss sich der Betroffene über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen Klarheit verschafft haben. Versäumt er die Frist, dann bleibt er Erbe und haftet. Da ist schneller Rat durch einen Fachmann unerlässlich. Die Abkömmlinge, der überlebende Gatte und die Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind, haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Erblasser sie enterbt hat. Ihnen müssen die Erben einen entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellen. Wird der Pflichtteil geltend gemacht, so müssen die Werte "flüssig" gemacht werden. Das führt nicht nur bei größeren Vermögen zu erheblichen Belastungen des Nachlasses. Auch die Witwe kann in Schwierigkeiten geraten, wenn das Haus, in dem sie wohnt, im Wesentlichen den Nachlass ausmacht und sie ein Darlehen aufnehmen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Hilfe durch den Rechtsanwalt benötigt aber auch der enterbte Enkel, der den Verstorbenen seit Jahren nicht mehr gesehen hat und nicht wissen kann, was er hinterlassen hat. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" class="more" text="www.rakko.de"%>

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