IHR GUTES Recht

Gerade im Baurecht ist der Rechtsweg meist lang. Aber Streitigkeiten müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden.

 Rechtsanwalt Dr. Stefan Schatz, Kanzlei Bomm Schatz Rechtsanwälte, Trier. Foto: privat

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Oft kommt es nur auf eine optimale "Streitbeilegungstechnik" an. Ein Anwalt kann dabei als Mediator helfen, die wirtschaftlichen Interessen der Streitparteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Und das schnell - denn treten die Streitigkeiten während der laufenden Baumaßnahme auf, so bedeutet dies meist Baustillstand und hohe Kosten für alle Beteiligten. Herkömmliche Maßnahmen wie Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren werden der Situation nur unzureichend gerecht. Ihnen gegenüber bietet die Mediation einen deutlichen Zeitgewinn und ist weitaus günstiger. Meist sind Mediationsverfahren im Baurecht nach drei bis vier Monaten erledigt. Der Mediator organisiert so schnell wie möglich einen gemeinsamen Termin zwischen den Streitparteien vor Ort. Empfehlenswert ist es, frühzeitig einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Im Rahmen des Mediationstermines legt der Sachverständige seine Ergebnisse und Vorschläge dar. Im zweiten Schritt werden diese Feststellungen von den Parteien unter Leitung des Mediators erörtert und diskutiert. Sachverständiger und Parteien sollen dazu gebracht werden, neue Lösungen zu erarbeiten. Ziel einer Mediation ist es, dass die streitenden Beteiligten mit Hilfe eines Mediators eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes finden. Hier liegt einer der wesentlichen Unterschiede zu staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Der Mediator leitet dabei das Verfahren. Anders als bei staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten entscheidet der Mediator die Sache jedoch nicht selbst. Er unterstützt vielmehr die Beteiligten durch die Anwendung von speziellen Konfliktlösungstechniken darin, selbst eine Lösung zu finden. Die Sachkompetenz steht den Beteiligten selbst zu, da diese selbst das größte Know-how haben, um ihren Konflikt zu lösen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>

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