IHR Recht

Bei der Abrechnung von medizinisch notwendigen Sehstärkenuntersuchungen werden clevere Augenärzte zu Doppelverdienern: 44 Prozent bieten gesetzlich Versicherten die von den Kassen bezahlte Leistung mit unzulässigen Zusatzkosten an. Dies haben die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz bei einer telefonischen Befragung von 209 Augenarztpraxen in Düsseldorf, Berlin und Mainz ermittelt.

 Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Foto: privat

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Stellen Augenärzte den Patienten Kassenleistungen privat in Rechnung oder händigen sie ihnen die ermittelten Untersuchungsergebnisse nur gegen einen Zusatzbetrag aus, verstößt dies gegen den Bundesmantelvertrag, den die Ärzte mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart haben. Die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen ist seit 2004 für die meisten gesetzlich Versicherten keine Kassenleistung mehr. Klagen Patienten jedoch über Sehprobleme, übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für die ärztliche Augenuntersuchung, die Messung der Sehstärke und Aushändigung der Dioptrienwerte für Brillengläser. Laut der Umfrage der Verbraucherzentralen unter 209 Augenärzten bieten 18 Praxen Patienten eine erforderliche Sehstärkenuntersuchung sowie die Aushändigung der Messwerte als Gesamtpaket im Schnitt für 15 Euro an. Fünf Praxen erbringen die eigentliche Kassenleistung nur mittels privater Rechnung für rund 17 Euro. Das Gros der Augenärzte rechnet die Augenuntersuchung und Sehstärkenmessung mit der jeweiligen Kasse ab. Jede dritte Arztpraxis hält dennoch beim Kassenstandard zusätzlich die Hand auf und verlangt für die Aushändigung der Dioptrienwerte in der Regel eine Gebühr von 10 Euro. Die meisten Praxen begründen die Zusatzkosten fürs Sehstärkenprotokoll damit, dass dessen Weitergabe keine Kassenleistung sei. Was nicht stimmt: Das Sehstärkenprotokoll hält lediglich den ärztlichen Befund schriftlich fest. Dieser ist Teil der Patientenakte. Patienten können Befunde in ihrer Akte einsehen und verlangen, dass ihnen die Untersuchungsergebnisse ohne hohe Zusatzkosten ausgehändigt werden.

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