IHR Recht

Wenn zwei sich über einen Schaden streiten und ein Dritter vorschlägt, man solle sich gütlich einigen, ist das zunächst eine gute Sache. Wenn dieser Dritte jedoch auch derjenige ist, der für den Schadenersatz aufkommen soll, ist Vorsicht geboten.

 Stefan Schatz, Kanzlei Bomm Schatz Rechtsanwälte, Trier. Foto: privat

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Bei dem von manchen Versicherungen angebotenen Einigungsverfahren ist eine objektive Beratung nicht gewährleistet. Vom reinen Kostenerstatter wird die Versicherung zum Sachdienstleister, wobei die Versicherungsgesellschaften die Sachleistung in der Regel nicht selbst übernehmen, sondern Dritte beauftragen. Dabei wird häufig der günstigste Dienstleister ausgesucht. Ob dieser dann im Sinne der Geschädigten handelt, ist fragwürdig - vor allem, da die Dienstleister auf weitere Aufträge der Versicherer hoffen. Gelingt dem Mediator eine Einigung, spart die Versicherung Geld. Will sich ein Versicherungsnehmer selbst einen Mediator aussuchen, lehnen viele Versicherungsgesellschaften eine Kostenübernahme ab. Das Recht, dass die Konfliktparteien ihren Mediator selbst auswählen, ist eigentlich eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen einer erfolgversprechenden Mediation. Der Mediator kann eine Einigung nur auf einer Vertrauensbasis erzielen. Betroffene sollten sich nicht ohne Kenntnis der Sachlage auf eine gütige Einigung einlassen. Um die Situation allerdings richtig einschätzen zu können, sollte sich ein Versicherungsnehmer bei einem Anwalt über die Möglichkeiten der Schadensabwicklung beraten lassen. Erst nach einer fachlichen Einschätzung der Situation kann eine Mediation in Betracht gezogen werden. Ein Mediator kann und darf auch vom Gesetzgeber her niemals einen Rechtsanwalt ersetzen. Der Mediator soll die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien fördern und ihnen helfen, selbstständig eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" class="more" text="www.rakko.de"%> Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/kolumne" class="more" text="www.volksfreund.de/kolumne"%>

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