Ihr recht

Dinge, die einem nicht gehören, wie z.B.

Musikstücke und Fotos, darf man ausschließlich für private Zwecke kopieren. Diese privaten Kopien dürfen allerdings nicht im Internet veröffentlicht werden, und es ist nicht erlaubt, die Vervielfältigungen beliebig vielen Dritten zugänglich zu machen. Dinge oder Materialien sind immer dann geschützt, wenn sie eine "persönliche geistige Schöpfung" beinhalten. Ist aber z.B. eine Grafik sehr einfach gehalten und dient sie nur der Visualisierung, so hat die bildliche Darstellung keinen urheberrechtlichen Schutz. Der rein private Gebrauch wird überschritten, wenn z.B. Fotos Dritter in eine Hausarbeit eingefügt, diese ausgedruckt und in Papier zur Bewertung eingereicht wird. Die Nutzung des Fotos ist dann nicht mehr privat, sondern dient Ausbildungszwecken. Es ist auch unzulässig, die erstellte Hausarbeit auf der eigenen Homepage einzustellen, wenn diese geschützte Fotos enthält. Sollte eine Nutzung von geschützten Materialien erfolgen, ist es wichtig, den Namen des Urhebers anzugeben, da ein Urheberbenennungsrecht besteht. Sind Angaben hierzu nicht verfügbar oder dessen Qualität zweifelhaft, ist es ratsam, von der Verwendung des Fotos abzusehen. Dem Urheber stehen Schadenersatzansprüche zu, wenn jemand das Werk ohne Angabe des Namens des Urhebers nutzt, selbst wenn die Nutzung rechtmäßig erfolgt. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Urheber auf die Namensnennung verzichtet hat. Liegt für die Nutzung eines Fotos oder eines anderen Werkes eine Zustimmung vor, so muss geprüft werden, ob auch der "Richtige" die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat. Ist beispielsweise ein Foto auf einem Facebook-Profil eingestellt und der Profilinhaber hat das Okay zur Nutzung gegeben, so ist dies nur dann problemlos, wenn der Profilinhaber selbst das Foto gemacht hat und kein Dritter auf dem Bild zu erkennen ist. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de

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