Im Supermarkt keine Waren vor dem Bezahlen öffnen

Berlin (dpa/tmn) · Erst kaufen, dann konsumieren: Wer vor dem Kassieren Supermarkt-Waren öffnet oder verzehrt, könnte in Schwierigkeiten geraten. Kunden die zuerst bezahlen, sind auf der sicheren Seite.

Kunden öffnen im Supermarkt besser keine Waren vor dem Bezahlen. Denn laut Gesetz ist es nicht erlaubt, vor der Kasse einen Schluck aus der Flasche zu nehmen oder das Kind einen Schokoriegel essen zu lassen. „Ich erwerbe das Eigentum erst, wenn ich die Ware bezahlt habe“, erklärt Axel Haentjes vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels. Allerdings tolerieren es viele Händler, wenn Kunden die geöffnete Packung auf das Kassenband legen. Haentjes rät jedoch davon ab, um Missverständnisse zu vermeiden. Legt ein Kunde die geöffnete Packung ins Regal zurück, sei das eine Unterschlagung und strafbar.

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