Im Wohngebiet sind Kitas zulässig
Frankfurt · Frankfurt (dpa) Kindertagesstätten sind auch in reinen Wohngebieten zulässig. Anwohner können sich daher nicht gegen den Bau wehren mit dem Argument, die Kita störe in so einem Gebiet.
07.09.2017
, 20:40 Uhr
Bewohner haben kein Recht darauf, dass sich Baumaßnahmen an ihren persönlichen Lebenssituationen orientieren. Das Baurecht ist grundsätzlich grundstücksbezogen, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen (Az.: 3 B 107/17).