Im Wohngebiet sind Kitas zulässig

Frankfurt · Frankfurt (dpa) Kindertagesstätten sind auch in reinen Wohngebieten zulässig. Anwohner können sich daher nicht gegen den Bau wehren mit dem Argument, die Kita störe in so einem Gebiet.

Bewohner haben kein Recht darauf, dass sich Baumaßnahmen an ihren persönlichen Lebenssituationen orientieren. Das Baurecht ist grundsätzlich grundstücksbezogen, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen (Az.: 3 B 107/17).

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