Immer zum Wohle des Kindes

Trier/Koblenz · Wenn Eltern sich nach der Scheidung streiten, bei wem das gemeinsame Kind leben soll, entscheidet das Familiengericht. Drei Rechtsanwälte erklären heute am TV-Telefon die Rechtslage - und wie man sich in einer solchen Situation am besten verhält.

Trier/Koblenz. Beim gemeinsamen Sorgerecht entscheiden Eltern auch nach der Scheidung gemeinsam über ihr Kind und seine Zukunft. Wenn sich Eltern aber in wichtigen Dingen nicht einigen können oder sich sogar streiten, bei wem das Kind leben soll, dann muss das Familiengericht entscheiden. Das Sorgerecht kann vom Gericht auch auf Mutter oder Vater allein übertragen werden. Wenn dies gegen den Willen des jeweils anderen Elternteils beantragt wird, ist nach dem Gesetzestext entscheidend, dass die Ausübung des Sorgerechts durch nur einen Elternteil "dem Wohl des Kindes" entsprechen soll. Bei wem das Kind aber am besten aufgehoben ist, lässt sich nicht immer so einfach klären. Rund um das Thema beantworten heute von 17 bis 19 Uhr diese Rechtsanwälte Fragen am TV-Telefon: Michaela Porten-Biwer, Telefon 0651/7199-195, Dieter Kalicki, Telefon 0651/7199-196, und Reinhold Schmitt, Telefon 0651/7199-197. red

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