In Ruhe alle Optionen prüfen

Wiesbaden/Köln · Wer eine Änderungskündigung erhält, steckt oft in einer Zwickmühle. Nicht selten müssen Mitarbeiter schlechtere Bedingungen gegen das Risiko des Jobverlusts abwägen. Wichtig ist, sich genau zu informieren.

Wiesbaden/Köln (dpa) Möchte der Arbeitgeber Inhalte eines bestehenden Arbeitsvertrags wie Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeiten ändern, geht das nicht ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers, erklärt Rechtsanwalt Jakob Lange. Wenn der Arbeitnehmer den Vorschlägen nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber unter Umständen zur Änderungskündigung greifen: Er unterbreitet das Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen, gleichzeitig bedeutet eine Ablehnung der neuen Bedingungen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Meist gehen einer Änderungskündigung vertragliche Verhandlungen voraus, erklärt der Experte für Arbeitsrecht. Denn für den Arbeitgeber ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer der einfachere Weg. "Der Arbeitnehmer kann das Angebot ablehnen oder rechtliche Schritte einleiten - für den Arbeitgeber ist eine Änderungskündigung also immer mit Risiken verbunden."
In dem Änderungsangebot des Arbeitgebers müssen die neuen Bedingungen konkret benannt werden, sagt Lange. Dann gilt es, genau hinzuschauen und sich zu fragen, ob die Änderungen akzeptabel und rechtswirksam sind. Denn meist bedeuten die Veränderungen schlechtere Bedingungen für den Arbeitnehmer. Lehnt dieser das Angebot ab, greift die Kündigung.
Generell kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ohne Grund beenden - das gilt bei einer Änderungskündigung wie bei jeder anderen Kündigung, erklärt Kerstin Jerchel aus dem Bereich Recht und Rechtspolitik der Verdi Bundesverwaltung. Der Arbeitgeber muss betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe nachweisen, damit die Kündigung wirksam ist. Unbedingt sollte der Arbeitnehmer überprüfen, ob die Kündigungsgründe der sozialen Rechtfertigung standhalten, sagt sie. "Nicht immer kann der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist."
Eine klassische Situation für eine Änderungskündigung ist eine betriebsbedingte Kündigung, erklärt Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Wenn ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen wegfällt, kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit an einem anderen Ort, zu anderen Zeiten oder mit einer anderen Vergütung anbieten und im gleichen Zug eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, sollte der Arbeitnehmer ablehnen." Bei einer solchen Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, erklärt Oberthür: Das neue Angebot kann in der vom Arbeitgeber gesetzten Frist angenommen werden. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass in dem Änderungsangebot nur notwendige Änderungen wie ein geringerer Lohn enthalten sind, rät die Anwältin für Arbeitsrecht. Denn Veränderungen, die darüber hinausgehen, wie andere Kündigungsfristen oder Urlaubstage, sind nicht zulässig.
Alternativ kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Kann bei der Klage nachgewiesen werden, dass keine ausreichenden Gründe für eine Kündigung vorlagen, gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, und das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Verliert der Arbeitnehmer die Klage jedoch, ist das Arbeitsverhältnis beendet, das neue Angebot gilt nicht mehr.
Deshalb ist eine Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt ratsam, empfiehlt Oberthür. Dabei nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, lässt im Rahmen einer Änderungsschutzklage jedoch überprüfen, ob ausreichende Gründe für eine Kündigung vorliegen. "Hat die Klage Erfolg, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen, scheitert die Klage, bleibt das Arbeitsverhältnis zumindest mit den geänderten Bedingungen bestehen." Sowohl bei der Kündigungsschutzklage als auch bei der Änderungsschutzklage muss der Arbeitnehmer die Frist von drei Wochen beachten, sagt Oberthür. Wird die Klage später eingereicht, ist die Kündigung wirksam.
Wer eine Änderungskündigung bekommt, für den sei mitunter schwer zu erkennen, welches die beste Option ist, sagt Jerchel. "Der Druck in einer solchen Situation ist hoch, denn wer eine Änderungskündigung ausgesprochen bekommt, hat oft im Hinterkopf, den Job zu verlieren, wenn er das Angebot nicht direkt annimmt." Gleichzeitig können die Veränderungen gravierend in den Alltag eingreifen, wenn ein Ortswechsel oder ein geringeres Gehalt ansteht. Deshalb gilt es, die Nerven zu bewahren und sich in Ruhe über eine passende Lösung Gedanken zu machen.

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