Kolumne Was Sie über Indexmieten wissen sollten

Gemäß Paragraf 557b BGB können die Vertragsparteien schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).

 Mieter und Vermieter können eine Indexmiete vetraglich festhalten.

Mieter und Vermieter können eine Indexmiete vetraglich festhalten.

Foto: picture alliance / dpa/Armin Weigel

Die Miete erhöht oder reduziert sich dann je nach Entwicklung des Preisindexes.