Irrtümer rund um die Patientenverfügung

Trier · Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Bezirksärztekammer Trier auf, bei einer Infoveranstaltung am Dienstag, 7. Februar.

Trier. Informationen zum Thema "Patientenverfügung" erhalten Interessierte auf dem "Fachsymposium Patientenverfügung" der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer Trier am 7. Februar, 17.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais in Trier. Rund um das Thema halten sich viele Irrtümer.Irrtum 1: Patientenverfügungen sind allgemein gehalten. Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten, auch wenn bestimmte gesundheitliche Situationen schwer vorherzusehen sind. Je konkreter, desto besser. Irrtum 2: Die Verfügung sollte man regelmäßig erneuern. Das ist nicht richtig: Der Gesetzgeber hat sich gerade dagegen ausgesprochen, eine Patientenverfügung mit einer rechtlichen "Verfallsfrist" zu versehen. Es reicht aus, die Patientenverfügung einmal zu unterschreiben. Irrtum 3: Der Arzt muss sich an die Vorgaben halten. Dies ist nicht der Fall: Der Arzt kann vollkommen selbstständig entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Er trifft eine Indikation, er prüft, welche ärztlichen Maßnahmen im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind. Wenn der Arzt nach gewissenhafter Prüfung überzeugt ist, dass eine Behandlung keine Aussicht mehr auf Erfolg hat, dann kann mit der Patientenverfügung veranlasst werden, auf weitere Heilmaßnahmen zu verzichten. Der Arzt wird sich auch immer mit dem Betreuer abstimmen.Anmeldung für das "Fachsymposium Patientenverfügung" bei: Andrea Zaszczynski, Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/4132-700, E-Mail: info@srh-pr.de. Der Eintritt ist frei. Fragen können an die Pressestelle gerichtet werden. Sie werden bei der Veranstaltung beantwortet. red

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