„Isaac“: Leichtsinn kann Urlauber Versicherungsschutz kosten

Berlin (dpa/tmn) · Urlauber in den USA folgen besser den Anweisungen der Behörden zum Schutz vor dem Hurrikan „Isaac“ - ansonsten riskieren sie auch Ärger mit ihrer Versicherung.

Wer in einem Hurrikan-Gebiet Urlaub macht, muss sich an die Behördenanweisungen halten, sonst könnte die Versicherung streiken. Das gilt zum Beispiel, wenn sie sich an eine Ausgangssperre nicht halten oder einer Aufforderung zur Evakuierung nicht nachkommen. Durch solchen Leichtsinn könne es vor allem bei Sachversicherungen Probleme geben, sagte Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Schadensleistung eingeschränkt werden.“ Die Versicherung entscheide darüber im Einzelfall.

Der Hurrikan „Isaac“ hat für Überflutungen und Stromausfälle im Südosten der USA gesorgt. In den Staaten Louisiana und Mississippi, die neben Alabama auf der Route von „Isaac“ lagen, ließen die Behörden niedrig gelegene Küstenstriche evakuieren. In Gulfport - mit etwa 70 000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Staates Mississippi - wurde eine Ausgangssperre verhängt.

Halten sich Urlauber nicht an solche Anordnungen, drohen hinterher Probleme mit der Versicherung. Geht etwa ihre Kamera zu Bruch, können sie laut Katrin Rüter de Escobar auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben, wenn sie sich trotz behördlicher Warnung in die Nähe eines Hurrikans begeben haben. Ähnliches gelte zum Beispiel, wenn ein Autofahrer bewusst in ein Hurrikangebiet fährt und sein Fahrzeug von einem umstürzenden Baum beschädigt wird.

Anders sieht es dagegen bei Personenversicherungen aus. „Lebens-, Unfall- oder Krankenrücktransportversicherungen zahlen in jedem Fall“, erklärt Rüter. Hierbei sei es egal, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Eine Ausnahme gelte lediglich, wenn sich ein Urlauber in Selbstmordabsicht in eine brenzlige Situation begebe.

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