Jetzt Freibeträge für 2013 beantragen

Freibeträge müssen wieder jährlich beantragt werden. Unter dem Namen Elstam (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.

Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab sofort beim zuständigen Finanzamt den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg, wie die Finanzverwaltung mitteilt. Damit mit der ersten elektronischen Abrechnung nicht netto weniger in der Lohntüte ist und die Freibeträge erst im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs berücksichtigt werden können, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden. Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2012 sind bei den Finanzämtern und im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke erhältlich. Auskunft zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zur elektronischen Lohnsteuerkarte erteilt auch die Info-Hotline der Finanzämter mit einem Aktionstag am 8. November von 8 bis 17 Uhr unter 0261/20179279. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort