"Kaffeefahrten sind nicht die Bohne wert"

Trier · Immer wieder landen unseriöse Einladungsschreiben in den Briefkästen der Verbraucher. Gerade ist in der Region ein Unternehmen aktiv, vor dem die Verbraucherberater nur warnen können.

 Schnappschuss von Kaffeefahrt-Präsenten. Die „hochwertigen“ Gewinne und Geschenke sind meistens nur wertloser Ramsch. TV-Foto: Archiv

Schnappschuss von Kaffeefahrt-Präsenten. Die „hochwertigen“ Gewinne und Geschenke sind meistens nur wertloser Ramsch. TV-Foto: Archiv

Trier. Im Schreiben, das Matthias K. aus Longuich (Kreis Trier-Saarburg) vor wenigen Tagen bekommen hat, wird ihm jede Menge versprochen. Doch der Angeschriebene kann über das Lockangebot nur lachen. Wie er haben in diesen Tagen schon viele Verbraucher aus der Region Trier Post vom "Planungsservice" aus Molbergen erhalten. "Die angebotene Gewinnveranstaltung ist nichts anderes als eine Verkaufsveranstaltung", warnen Experten und raten von einer Teilnahme ab. Renate Schröder von der Verbraucherberatung Trier erklärt, dass der Veranstalter auf der "Schwarzen Liste" der Verbraucherzentrale Hamburg gelistet ist ( www.vzhh.de). Die Ratschläge der Verbraucherschützer und der Polizei:

Am besten nie an Kaffeefahrten teilnehmen, auf Schreiben nicht antworten - weder telefonisch noch schriftlich. Für Experten steht eindeutig fest: "Kaffeefahrten sind nicht die Bohne wert."

Wer dennoch mit auf solche Verkaufstouren geht, sollte sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet fühlen.

Nichts ungelesen und ungeprüft unterschreiben.

Nach dem jüngsten Vorfall mit Senioren aus Idar-Oberstein warnt die Kriminalpolizei eindringlich davor, Personal- und Kontodaten leichtfertig bekanntzugeben.

Bei Verträgen sollte man immer auf Datum und Unterschrift achten. Belehrungen über das Widerrufsrecht müssen im Vertrag gesondert unterschrieben werden.

Das Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde.

Unbedingt Vertragsdurchschrift einfordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners lesbar sind.

Merken Sie sich den Namen des Gasthauses, des Busunternehmens und des Verkäufers.

Bringen Sie die Aushändigung eines versprochenen Preises zur Sprache.

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