KArriere Berater

Jeder Krimi-Zuschauer kennt das Prinzip der Schutzgelderpressung: Eine Partei stößt eine Drohung aus und hält die Hand auf, die andere zahlt zähneknirschend. Genau so, wenn auch legal, kommen viele Abfindungen zustande.

 Martin Wehrle.Foto: privat

Martin Wehrle.Foto: privat

Der entlassene Mitarbeiter tut so, als wollte er seinen Arbeitsplatz um jeden Preis zurück, auch wenn ihn keine zehn Pferde wieder in diese Hölle schleifen könnten. Seine Rückkehr per Kündigungsschutzklage wäre für die Firma nicht nur peinlich, sie wäre auch teuer: Er bekäme sein volles Gehalt, rückwirkend und künftig. Der Chef will sich durch die Abfindung freikaufen. Als Höhe schlägt das Kündigungsschutzgesetz ein halbes Monatsgehalt pro Jahr im Betrieb vor. Dieses Trostpflaster ist freiwillig, niemand hat einen Anspruch darauf, nur weil er betriebsbedingt gekündigt wird; lediglich 15 Prozent der Entlassenen werden so verarztet. Der Mitarbeiter stimmt einem Abfindungsangebot zu, indem er gar nichts tut, nur die dreiwöchige Frist für eine Klage verstreichen lässt. Ist es klug, dieses Spielchen mitzuspielen? Ja, falls die Kündigung gute Aussichten auf den Segen eines Arbeitsrichters hätte. Nein, wenn die Kündigung auf wackligen Beinen steht. Dann könnte die Klage ein Rückreiseticket an Ihren Arbeitsplatz sein. Das will die Firma verhindern, um fast jeden Preis, um fast jede Abfindung. So kann sich der Richtwert - das halbe Monatsgehalt pro Betriebsjahr - auf wundersame Weise vervielfachen. Besser mit goldenem Handschlag gehen als mit einem Nackenschlag! Unser Kolumnist Martin Wehrle (geboren 1970) gehört zu den erfolgreichsten Karriereberatern in Deutschland. Sein aktuelles Buch: der Bestseller "Ich arbeite in einem Irrenhaus" (Econ, 14,99 Euro). Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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