Katze beißt Frau - Besitzer muss für alle Schäden aufkommen

Bielefeld (dpa/tmn) · Wenn der Vierbeiner andere verletzt, ist der Halter in der Pflicht. Auch wenn Folgeschäden lange nach der Verletzung auftreten, muss er dafür bezahlen.

Die Besitzer haften für ihre Haustiere - auch im Urlaub. Büxt etwa eine Katze aus einem Hotelzimmer aus und beißt einen anderen Gast, muss der Halter Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Und er muss auch für Schäden aufkommen, die möglicherweise erst viel später auftreten, entschied das Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 21 S 38/11) , wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Katzenhalter sein Tier mit in den Urlaub in ein Hotel genommen. Als der Mann die Balkontür seines Zimmers offenstehen ließ, gelangte sein Tier in das Nachbarzimmer. Die dort wohnende Frau versuchte die Katze einzufangen, wurde dabei aber in den Finger gebissen, musste zunächst zum Arzt und später für eine Operation an der Hand noch ins Krankenhaus. Die Haftpflichtversicherung des Katzenhalters erstattete die Behandlungskosten und zahlte der Klägerin ein Schmerzensgeld. Die Frau wollte allerdings, dass der Tierhalter auch für mögliche Schäden in der Zukunft aufkommt und zog vor Gericht.

Mit Erfolg: Der Tierhalter habe der Katze durch die offene Balkontür ermöglicht, in das Hotelzimmer der Klägerin einzudringen. Die Frau treffe keine Mitschuld. Sie habe auch nicht damit rechnen müssen, dass das Tier beim Versuch, es einzufangen, derart aggressiv reagiert. Die Frau sei durch den Biss der Katze erheblich verletzt worden. Zwar sei die Verletzung inzwischen ausgeheilt, nach Ansicht eines Sachverständigen müsse aber mit Folgeschäden in der Zukunft gerechnet werden. Für diese müsse der Katzenbesitzer ebenfalls aufkommen, so die Richter.

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