Keine Regel ohne Ausnahme
Für Jugendliche ist Wochenendarbeit prinzipiell verboten - doch kein Verbot ohne Ausnahme. Der TV gibt einen Überblick, wo Jugendliche auch an Samstagen arbeiten dürfen.
Besonders in den Sommerferien verdienen sich Jugendliche gerne etwas dazu. Wochenendarbeit ist dabei zwar prinzipiell tabu. Eine TV-Leserin hat jedoch darauf hingewiesen, dass vor allem die Gastronomie und das Gesundheitswesen häufig auch am Wochenende auf Ferienjobber angewiesen sind.
Geregelt sind die Ausnahmen in Paragraf 16 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Nach Absatz zwei ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur zulässig in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr, im Verkehrswesen, in der Landwirtschaft und Tierhaltung und im Familienhaushalt.
Außerdem im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen, bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, beim Sport, im ärztlichen Notdienst, in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen allerdings beschäftigungsfrei bleiben. red