TV-Telefonaktion Telefonaktion: So sparen Sie Geld bei der KFZ-Versicherung

Trier · Von 17 bis 19 Uhr beantworten drei Experten Fragen der TV-Leser.

 Otmar Wagner 0651/7199-194.

Otmar Wagner 0651/7199-194.

Foto: Otmar/Otmar Wagner

(red) Versicherungsnehmer, die ihre KFZ-Versicherung aus Kosten- oder Servicegründen wechseln möchten, müssen den bisherigen Anbieter bis zum 30. November kündigen, wenn als Ablauf der Versicherung der 1. Januar eines jeden Jahres vereinbart ist. Drei Experten geben den TV-Lesern heute Ratschläge, ob sich das für sie lohnt und was sie tun müssen. Sie sind von 17 bis 19 Uhr zu erreichen.

Ein „Muss“ für jeden Fahrzeughalter in Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, um im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls Folgekosten auf der Mindestbasis von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,22 Millionen Euro bei Sach- und 50 000 Euro bei Vermögensschäden abzudecken. Im Markt überwiegt angesichts der vielen Risiken die Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Mehrpreis dafür ist meist sehr gering. Die KFZ-Haftpflichtversicherung lässt sich als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Meist werden ältere Fahrzeuge durch eine Teilkasko geschützt, neuere oder besonders teure Wagen durch eine Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung deckt im vereinbarten Umfang finanzielle Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs. Viele Gesellschaften erstatten zusätzlich unmittelbare Schäden durch Tierbiss, wie zum Beispiel durch einen Marder und dadurch entstehende Folgeschäden.

Den Zusammenstoß mit Haarwild, wie Rehe oder Wildschweine, aber auch mit Tieren anderer Art sollte derjenige in die Police einbeziehen, der auf dem Land lebt. So sind Hunde, aber auch Pferde und Kühe, im Fall der Fälle mit einbezogen.

Die Vollkaskoversicherung umfasst darüber hinaus Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – auch bei selbst verursachten Unfällen. Außerdem sind Vandalismusschäden versichert. Anders als in der Teilkasko gibt es bei der Vollkasko einen Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreie Jahre. Bei Kaskoschäden bietet ein Großteil der Versicherungsunternehmen den Kunden die Bereitstellung eines eigenen Werkstattnetzes an. Hierbei sind zum Teil erhebliche Beitragsnachlässe möglich.

Selbstbeteiligungen tragen ebenfalls zur Kostenersparnis bei. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker 25 Typklassen. In der Teilkasko-Versicherung gibt es 24 Typklassen. Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, desto günstiger die Beiträge.

TV-Leser können heute, 17 bis 19 Uhr ihre Fragen an Experten richten: Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln? Ist das Abschleppen eines E-Autos möglich? Wie kann ich als Fahranfänger einen günstigen Versicherungsbeitrag erzielen?

 Dirk Neufang, Telefon 0651/7199-195.

Dirk Neufang, Telefon 0651/7199-195.

Foto: Dirk Neufang
 Christin Kremer, Telefon 0651/7199-196.

Christin Kremer, Telefon 0651/7199-196.

Foto: Privat

Diese und viele weitere Fragen beantworten Otmar Wagner, Versicherungsexperte der HUK-Coburg unter Telefon 0651/7199-194,
Dirk Neufang, KFZ-Gutachter unter Telefon 0651/7199-195,
Christin Kremer, Expertin vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute unter Telefon 0651/7199-196

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