Kinder, Steuern, Freibeträge

15,7 Millionen Euro zahlt die Agentur für Arbeit Trier jeden Monat an Kindergeld in der Region Trier an knapp 50 000 Eltern aus. Rund 75 000 Kinder stehen auf der Liste der Kindergeldkasse. Doch das sind bei weitem nicht alle Leistungen, die der Staat Familien mit Kindern gewährt. Auch beim Fiskus gibt es einiges zu holen.

Trier. Eltern können vom Staat so manchen Euro zurückerhalten, wenn sie bei ihrer Einkommenssteuererklärung Kosten für ihre Kinder eintragen. Gemeinsam mit dem Finanzamt Trier stellt der TV in einer Serie die Möglichkeiten vor.

Das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag und durch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei der Einkommenssteuerveranlagung gelten aus staatlicher Sicht die "normalen" Kosten, die den Eltern durch Schule und Ausbildung ihrer Kinder entstehen, grundsätzlich ab.

Kinderbetreuungskosten:

Berufstätige Eltern können die Kosten für die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren bis zur Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro im Jahr, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. "Das Gleiche gilt, wenn nur ein Elternteil berufstätig und der andere in Ausbildung, krank oder behindert ist. In diesem Fall sind die Betreuungskosten Sonderausgaben", sagt Bernd Willems vom Finanzamt Trier.

Schulgeld: Der Besuch von staatlichen Schulen ist kostenlos. Manche Eltern schicken ihr Kind jedoch auf eine private Schule, von der sie sich bessere Leistungen als von staatlichen Schulen erwarten. Das ist oft mit erheblichem finanziellen Aufwand für Schulgeld, Fahrtkosten und Unterkunft verbunden. Über die Einkommenssteuer beteiligt sich der Staat teilweise an diesen Kosten.

30 Prozent des Schulgeldes für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft, höchstens 5000 Euro pro Jahr, können für jedes Kind als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Es spielt keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder darüber hinaus in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet. Sie muss nur nach Feststellung des Kultusministeriums, der Kultusministerkonferenz oder der Zeugnisanerkennungsstelle zu "einem anerkannten oder hiermit gleichwertig anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss" führen oder hierauf vorbereiten.

Deutsche Auslandsschulen gehören - unabhängig davon, in welchem Land sie sich befinden -, dazu.

Ob eine bestimmte Schule in diesem Sinne anerkannt ist, wird diese den anfragenden Eltern von sich aus mitteilen. Im Einzelfall kann auch hier das Finanzamt behilflich sein.

Hinweis: Es wird nur das reine Schulgeld berücksichtigt, nicht begünstigt sind die Kosten zum Beispiel für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in einem Internat.

Sonstige Ausbildungskosten:

Alle "normalen" Kosten der Schulausbildung (wie etwa für Schulbücher, Hefte, Schreibwaren) sind mit der staatlichen Grundvergünstigung für Kinder (Kindergeld oder Steuerfreibeträge) abgegolten. Das Kindergeld beträgt zurzeit jährlich 2208 Euro für das erste Kind, 2280 für das zweite und 2580 Euro für jedes weitere Kind. Sollten die steuerlichen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) sich günstiger auswirken, werden diese im Falle einer Einkommenssteuerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Sie betragen zusammen 3012 Euro je Elternteil, bei Ehegatten also 6024 Euro. Der Kindergeldanspruch wird dann allerdings gegengerechnet, so dass eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen ist.

Eigenes Einkommen des Kindes: Wenn das Kind schon selbst Geld verdient, etwa in der Lehre oder als Schüler in einem Ferienjob, ist das für die Berücksichtigung bei den Eltern unerheblich, solange das Kind unter 18 Jahre alt ist. Das eigene Einkommen von Kindern ist erst von Bedeutung, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat und grundsätzlich noch bei den Eltern berücksichtigt werden kann, weil es zum Beispiel die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat.

Teil 3 der TV-Serie beschäftigt sich mit Vergünstigungen für Kinder im Alter über 18 Jahren.

Informationen zum Thema "Kinder und Steuern" gibt es auch im Internet unter www.finanzamt-trier.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort