Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Trier · Trier (red) Für viele Abiturienten endete in den vergangenen Wochen die Schulzeit. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Agentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn etwa der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung nachweisen kann. Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die Formulare dafür stehen unter <%LINK auto="true" href="http://www.familienkasse.de" text="www.familienkasse.de" class="more"%>

Telefonisch ist die Familienkasse von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0800-4-5555-30.

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