Finanzen Kindergeld gibt’s auch nach dem Abi

Trier · () Mit dem Ende der Schule sind Eltern oft verunsichert, wie es mit dem Kindergeld weitergeht. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erklärt: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Schulzeitende beginnt.

Auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger gestaltet, kann weiter Kindergeld gezahlt werden, etwa wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die Bewerbung nachweisen kann. Ist eine Bewerbung nicht möglich,  weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule nicht eröffnet ist, genügt eine schriftliche Erklärung des Kindes. Wichtig ist, die Pläne nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.

Die Formulare dafür stehen unter www.familienkasse.de Weitere Infos unter Telefon 0800-45555-30.

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