Finanzen Kindergeld im Studium jetzt online beantragen
Trier/Saarbrücken · () Ab sofort können Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen.
Der Studiennachweis kann online übermittelt werden. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Viele Eltern kennen das: Obwohl vorher schon viele Jahre für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder einige Formulare der Familienkasse ausfüllen. „Das ist jetzt vorbei“, sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Und so funktioniert das neue Online-Verfahren: Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch bereits vorhandene Daten der Eltern und des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises.
Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.
Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de