Kniffelige Fragen rund ums Thema Ernährung

In unserem Schwerpunkt "Familie & Volksfreund - Ernährung" haben wir Gewinnfragen rund ums Thema gestellt. Zu gewinnen gab es das Verbraucherspiel "Irrungen und Wirrungen im Verbraucheralltag".

Ernährungsfragen sind gar nicht so leicht zu beantworten. Hier die Auflösung unseres Gewinnspiels zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
1. Das Probieren von Lebensmitteln im Supermarkt ist nur an einem Probierstand erlaubt. Eine Tomate zu prüfen und anzufassen oder am Shampoo zu schnuppern ist allerdings erlaubt.
2. Lebensmittel dürfen auch noch nach abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden. Jedoch muss sich der Verkäufer sorgfältig um die Beschaffenheit kümmern und eine Wertminderung kenntlich machen.
3. Essen, das nicht schmeckt, muss der Gastwirt nicht zurücknehmen. Versalzenes oder verdorbenes Essen kann man reklamieren, mit dem Wirt bespricht man, ob neu bestellt wird oder das Essen unbezahlt bleibt.
Das Spiel für unsere Gewinner ist auf dem Postweg zu ihnen. sas

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