Kopieren und riskieren

BERLIN. (td) An den Körpern Häftlingsanzüge, an den Füßen Eisenkugeln: Die Truppe, die sich kürzlich im Berliner Regierungsviertel aufbaute, erntete irritierte Blicke. Ihr Ziel: Protest gegen das novellierte Urheberrechtsgesetz. Kopierschutz heißt eins der Stichworte, das die Gemüter erhitzt. Stiftung Warentest sagt, was erlaubt ist.

Derzeit gilt noch das Urheberrechtsgesetz, so wie es 2003 modifiziert wurde. Seit 2006 liegt der "zweite Korb" als Entwurf der Regierung vor - das fertige Gesetz wird nicht vor dem Frühjahr erwartet. Legal oder illegal hängt aber auch jetzt schon in erster Linie von zwei Faktoren ab: der Vorlage und dem Zweck der Vervielfältigung. Vereinfacht gesagt: Wird Kopierschutz geknackt oder fließt Geld, wird es kritisch.Kopien für Freunde und Verwandte

Privateinsatz ist erlaubt - aber in Maßen. Privateinsatz heißt, dass man CDs und DVDs ohne Kopierschutz etwa zum Eigengebrauch im Auto oder für seine Frau kopieren darf. Denn "zum privaten Gebrauch" sind einzelne Kopien nach Paragraf 53 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt. Voraussetzung: Die CD ist nicht kopiergeschützt und wurde nicht "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt. Das heißt, sie darf keine als solche erkennbare Raubkopie sein. Erlaubt sind Kopien also außer für sich selbst auch für alle, zu denen man in enger sozialer Beziehung steht, "durch ein persönliches Band verbunden" ist, wie der Bundesgerichtshof sagt. Dazu können Freunde und Verwandte, ja sogar Kollegen zählen. Wie viele Kopien pro CD erlaubt sind? Die Grenze liegt bei sieben. Somit ist es nicht zulässig, seinen 20 Kegelbrüdern eine Kopie zu machen. Noch problematischer ist es, die selbst zusammengestellte "Tophits"-CD auf dem Gemeindebasar zu verkaufen. Wer das tut, riskiert Kosten rund um Abmahnung, Unterlassung und Schadenersatz, im schlimmsten Fall noch eine Geldstrafe. Trägt eine CD oder DVD einen Kopierschutz, sind Kopien immer untersagt, auch private. Denn Kopierschutzmaßnahmen dürfen nicht "umgangen" werden. Vorsicht ist auch bei Tauschbörsen angebracht: Wer dort Musik herunterlädt, stellt in der Regel parallel eigene Musik für alle zum Herunterladen bereit ("Upload") - ohne Einwilligung der Urheber. Das ist unzulässig. Bloßes Herunterladen ist zwar aktuell noch legal, soll aber mit dem novellierten Gesetz auch ohne Upload illegal sein. Denn Musik wird in Tauschbörsen "offensichtlich rechtswidrig angeboten" und ist nach der neuen Formulierung keine zulässige Vorlage für eine Privatkopie. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit Stiftung Warentest.

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