korrektur

Im Mietrechts-Tipp in unserer gestrigen Ausgabe ging es um die Verjährungsfrist von Ansprüchen eines Vermieters gegenüber einem Mieter. Darin stand eine Falschinformation.

Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden und nicht, wie die Nachrichtenagentur dpa irrtümlich meldete, innerhalb von sechs Jahren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. red

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