korrektur
Im Mietrechts-Tipp in unserer gestrigen Ausgabe ging es um die Verjährungsfrist von Ansprüchen eines Vermieters gegenüber einem Mieter. Darin stand eine Falschinformation.
17.01.2012
, 20:34 Uhr
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden und nicht, wie die Nachrichtenagentur dpa irrtümlich meldete, innerhalb von sechs Jahren. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. red