Krankenkasse zahlt nicht alles

Wer im Ausland zum Arzt muss, erhält lediglich die Standardbehandlung des jeweiligen Urlaubslandes bezahlt. Und dies auch nicht in allen Ländern. Worauf Reisende achten sollten.

Wer sich beim Wandern in den Dolomiten den Fuß bricht, wem beim Essen belgischer Schokolade die Plombe aus dem Zahn fällt, oder wer sich an asiatischem Essen in Thailand den Magen verdirbt, muss auch auf Reisen zum Arzt oder ins Krankenhaus. Doch was ist zu tun? Worauf muss man achten? Grundsätzlich kommen die gesetzlichen Krankenkassen für Behandlungen bei aktuer Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in einem EU-Land als auch in den Ländern auf, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
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Wer dann zum Arzt oder in die Klinik muss, legt einfach die Europäische Krankenversicherunskarte (EHIC) vor. Sie ist auf der Rückseite der Gesundheitskarte der Krankenkasse aufgeführt. Die entsprechende Versicherung übernimmt folglich die Kosten für diejenigen Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter auch in Frankreich oder Spanien, also vor Ort, erhält.
Akzeptiert der ausländische Arzt die EHIC nicht, muss der Patient in Vorleistung treten und sich später die Kosten erstatten lassen. Heißt: Was im Ausland nicht übernommen wird, was also auch dort zugezahlt werden muss, muss auch der deutsche Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Außerdem darf der Versicherte nur diejenigen Ärzte und Kliniken ansteuern, die dazu die Erlaubnis aus dem Urlaubsstaat haben. In Ländern wie den USA und Thailand etwa, mit denen es keine Abkommen gibt, muss der Patient alle Behandlungskosten tragen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher: "Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung , die bei Lücken des gesetzlichen Schutzes einspringt, gehört auf jeden Fall mit ins Reisegepäck", sagt Renate Schröder von der Beratungsstelle Trier. Neben den örtlichen Verbraucherberatungen und dem Eurpäischen Verbraucherzentrum etwa in Luxemburg sei erster Ansprechpartner in jedem Fall die Krankenkasse. Aber auch die medizinischen Dienste der Aumobilclubs seien nützliche Informationsquellen etwa für deutschsprachige Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.
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Viele Urlauber bereiten sich auf die Sonne vor, in dem sie Beta-Carotin-Kapseln einnehmen. Doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt: "Die Nahrungsergänzgungsmittel bieten keinen umfassenden Schutz vor schädlichen UV-Strahlen. Sie können das Eincremen mit Sonnencreme nicht ersetzen." Für einen wirksamen Hautschutz durch die Pillen gebe es keinen wissenschaftlichen Beweis. Für Raucher steige sogar die Gefahr von Herz-Kreislauf-Problemen und an Lungenkrebs zu erkranken. Wer aus dem Urlaub kommt, bringt gern Souvenirs mit. Bei Gewürzen oder Tee liegen die Pestizid-Grenzwerte jedoch häufig über den EU-Werten, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Außerdem gelten für etliche Lebensmittel Importbeschränkungen oder -verbote. Kartoffeln und Kaviar etwa dürfen nicht eingeführt werden. Vitamine oder Ginsengwurzeln fallen oft unters deutsche Arzneimittelgesetz. zoll.de red

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