Kreuzfahrt: Motorengeräusche gehören auch zu Premium-Suite

Rostock (dpa/tmn) · Ein Kreuzfahrtschiff ist eine schwimmende Stadt, die angetrieben und fortbewegt werden muss. Dazu braucht es Motoren. Mit deren Geräuschen müssen sogar die Luxus-Gäste an Bord leben, entschied nun ein Gericht.

Auf Kreuzfahrtschiffen müssen Passagiere mit Motorgeräuschen rechnen. Solange das übliche Maß nicht überschritten wird, sei eine Minderung des Reisepreises nicht gerechtfertigt, auch nicht für Passagiere in einer Premium-Suite, urteilte das Landgericht Rostock (Aktenzeichen: 9 O 147/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. Dabei kann es sich sowohl um Lärm vom Schiffsmotor handeln, als auch um Geräusche von Motoren, die für den Betrieb von Klimaanlagen oder Lüftung dienen.

In dem Fall hatten die Kläger auf einem Kreuzfahrtschiff eine Premium-Suite für eine Karibikreise gebucht. Unterhalb des zur Kabine gehörenden Sonnendecks befand sich ein Lufteinzug zum Betreiben der Lüftungsanlagen. Über den von diesem verursachten Lärm beschwerten sich die Kläger.

Das Gericht wies die Klage ab, die Reisenden hätten keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Zwar könne eine übermäßige Lärmbelästigung grundsätzlich ein Reisemangel sein. Sie müsse jedoch hingenommen werden, wenn sie im üblichen Rahmen bleibe. Eine außergewöhnliche Lärmbelästigung hätten die Kläger jedoch nicht beweisen können. Hinzu komme, dass die Reederei in ihrem Katalog auf Motorengeräusche hinwies. Auch aus dem Umstand, dass die Kläger eine Premium-Suite gebucht hätten, ergebe sich nicht das Anrecht auf eine besonders ruhige Kabine.

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