Kündigungsfrist nicht versäumen

TRIER. Noch bis zum 30. November können Autofahrer ihre KFZ-Versicherung wechseln. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute gaben den Lesern des Trierischen Volksfreunds viele Ratschläge rund um das Thema "KFZ-Versicherung und Wechsel" am Telefon.

Mein Auto ist sechs Jahre alt. Macht es Sinn, von der Vollkasko in die Teilkasko zu wechseln?Michael Reichert, Versicherungsfachwirt: Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich den Beitrag für Vollkasko und die Teilkasko errechnen. Daraufhin und unter Berücksichtigung des Zeitwertes Ihres Autos sollten Sie entscheiden. 26 Jahre lang bin ich unfallfrei gefahren. Jetzt habe ich einen Schaden und werde auf elf schadensfreie Jahre zurückgestuft. Ist das in Ordnung?Michael Reichert: Das hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Bedingungsgemäß müssen Sie das akzeptieren. Im Vorfeld hätten Sie den Preis und die Bedingungen Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung genauer ansehen müssen. Wird sich die Mehrwertsteuererhöhung auf die Kraftfahrzeugversicherung auswirken?Werner Traut, Versicherungskaufmann: Die Versicherungsunternehmen geben um die drei Prozent der Versicherungsteuer weiter, nicht die erhöhten Schadenskosten. Ich wollte meine Versicherung schriftlich kündigen. Bis wann muss ich kündigen und muss ich das per Einschreiben machen?Erwin Arens, Fachwirt für Finanzberatung sowie Finanz- und Versicherungsmakler: Bis zum 30. November müssen Sie kündigen. Ich empfehle Ihnen, die formlose Kündigung per Einschreiben zu schicken. Muss ich eine Veränderung der Typ-Klasse und damit den gestiegenen Beitrag akzeptieren?Erwin Arens: Eine Höherstufung kann es geben. Daraufhin haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von vier Wochen den Vertrag zum Ablauf kündigen können. Stimmt es, dass ich im Winter ohne Winterreifen keinen Versicherungsschutz habe?Werner Traut: Nein, das stimmt nicht. Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Es gibt nur die Pflicht, geeignete Winterreifen zu fahren. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, auch wenn Sie ungeeignete Reifen fahren.

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