Kündigungsschutz in der Probezeit

Berlin. Wenn eine Frau einen Job antritt und während der festgeschriebenen Probezeit schwanger wird, so schützt sie das Gesetz vor einer Kündigung, erklärte Katrin Haußmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart. Kündigungen durch den Arbeitgeber seien während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung generell unwirksam.

dpa

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